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Einkommenssteuer

Dem Anleger in deutschen Investmentfonds fließen die Erträge der Fonds, bestehend aus Dividenden, Zinsen, Bezugsrechterlösen und / oder Mieteinnahmen etc. jährlich in Form der Ausschüttung / Thesaurierung zu. Die Erträge sind – unabhängig davon, ob sie vereinnahmt oder thesauriert werden – entsprechend dem persönlichen Einkommenssteuersatz beim privaten Anleger als „ Einkünfte aus Kapitalvermögen“ zu versteuern. Allerdings ist nicht die gesamte Ausschüttung zu versteuern. Veräußerungsgewinne – unabhängig von der Besitzdauer von Fonds – sowie Bezugsrechtserlöse, die vom Fonds ausgeschüttet werden, sind steuerfrei. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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