Einlösungsbeitrag
So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung. Erst wenn er in Händen des Versicherungsunternehmens ist, besteht Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. (vgl. vorläufiger Versicherungsschutz und Widerrufsrecht ). [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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