Eintrittsalter
Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn anhand dessen der zu zahlende Versicherungsbeitrag ermittelt wird.Für die Berechnung des Eintrittsalters werden von den Versicherern unterschiedliche Methoden angewandt. Im Hause Gerling ergibt sich das Eintrittsalter aus der Differenz zwischen dem Jahr des Vertragsabschlusses und dem Geburtsjahr der versicherten Person. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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