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Erdienbarkeit

Um bilanzielle Gewinnmanipulationen auszuschließen, erkennt die Finanzbehörde Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer stets nur dann an, wenn die zugesagten Leistungen in den noch ausstehenden Dienstjahren bis zum voraussichtlichen Pensionstermin noch erdient werden können. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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