Erlebensfall
So wird der Versicherungsfall bezeichnet, bei dem die versicherte Person den regulären Vertragsablauf erlebt. Im allgemeinen weisen die Versicherungsunternehmen ihre Kunden rechtzeitig auf den Vertragsablauf hin. Um die Versicherungsleistung zu erhalten, muss man den Versicherungsschein an das Unternehmen senden, die letzte Beitragszahlung nachweisen und angeben, wohin die Versicherungsleistung überwiesen werden soll. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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