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Ernsthaftigkeit

Die Ernsthaftigkeit ist eines der zu erfüllenden steuerlichen Kriterien einer Pensionszusage an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer. Als eine der Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung des Pensionsversprechens muss der Wille zur tatsächlichen Erbringung der zugesagten Leistungen im Versorgungsfall erkennbar sein. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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