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Erstversicherung

Selbst abgeschlossenes oder auch "direktes Geschäft" genannt; Versicherungsgeschäft zwischen Unternehmen und natürlichen Personen einerseits und Versicherern andererseits. Der Erstversicherer kann das versicherungstechnische Risiko bei einem weiteren Versicherer versichern. Diese Rückversicherung wird auch als abgegebene oder passive Rückversicherung bezeichnet. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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