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Ertrag

Ist abhängig von den im Fonds befindlichen Vermögensgegenständen. Zur Ausschüttung gelangen die im Laufe eines Geschäftsjahres dem Fonds zugeflossenen ordentlichen und außerordentlichen Erträge. Außerordentliche Erträge entstehen aus Veräußerungsgewinnen. Der Teil der Ausschüttung, der aus außerordentlichen Erträgen besteht, kann steuerfrei vereinnahmt werden. Ordentliche Erträge sind steuerpflichtige Zuflüsse aus Zins-, Dividenden- und Mieteinnahmen einschließlich der anrechenbaren Steuer. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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