Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähigkeit ist gegeben, wenn die versicherte Person infolge Krankheit oder anderer Gebrechen oder von Schwäche ihrer körperlichen oder geistigen Kräfte auf nicht absehbare Zeit (mindestens 6 Monate) eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben oder nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann. Mit der privaten Absicherung der Berufsunfähigkeit über einen Lebensversicherungsvertrag ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit versichert. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
Im Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Finanzen und Versicherungen. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
