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Flexible Altersgrenze

Wer sich vor dem 65. Geburtstag zur Ruhe setzen will, dem räumen die meisten Lebensversicherungsunternehmen die sogenannte flexible Altersgrenze ein: Der Vertrag kann innerhalb der letzten drei Versicherungsjahre ohne Nachteile (Stornoabzug) beendet werden, sofern die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat und der Vertrag mindestens zwölf Jahre besteht. Es wird das volle Deckungskapital zuzüglich Schlussüberschussanteile ausgezahlt. Jedoch muss diese vorzeitige Auszahlung aufgrund des Zinseffektes zwangsläufig geringer sein als die reguläre Ablaufleistung. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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