Gehaltsumwandlung
Bei der Gehaltsumwandlung werden Gehaltsteile in Beiträge für eine Direktversicherung umgewandelt. Der Arbeitnehmer zahlt auf diesen Teil des Gehaltes keine individuelle Lohnsteuer, sondern nur eine geringfügige pauschale Lohnsteuer. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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