Generationenvertrag
Grundprinzip - nicht Vertrag im Rechtssinn - der gesetzlichen Rentenversicherung, wonach die Jüngeren für die Alten die Renten finanzieren. Die aktiv im Berufsleben Stehenden sorgen mit ihren Beiträgen für den Lebensunterhalt der Rentner. Sie tun dies im Vertrauen darauf, dass später einmal in gleicher Weise für sie gesorgt wird. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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