Gesetz über Kapitalanlagengesellschaften (KAGG)
Gesetzliche Grundlage für deutsche Investmentfonds. Das KAGG dient primär dem Anlegerschutz. Es regelt u.a. - die Rechtsform der Investmentgesellschaften als Kreditinstitute, die damit der BAFin unterliegen, die Rechtsverhältnisse zwischen Investmentgesellschaft, Anlegern und Investmentfonds- die Einschaltung einer Depotbank, den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen, die Bildung eines Aufsichtsrates, die Prüfungs- und Veröffentlichungsvorschriften und die steuerlichen Fragen. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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