Gesetzliche Pflichtversicherung
Angestellte, Arbeiter und Auszubildende sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Für Selbständige gibt es besondere Regelungen. Seit dem 01.01.1999 sind auch arbeitnehmerähnliche Selbständige versicherungspflichtig. Nicht versicherungspflichtig also versicherungsfrei sind zum Beispiel Beamte, geringfügig Beschäftigte, Schüler und Bezieher von Altersvollrenten. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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