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Grundstückspreis

Wenn das Bauvorhaben in eigener Regie, evtl. zusammen mit einem Architekten, erstellt wird, ist hier nur der reine Grundstückskaufpreis einzutragen.Wenn der Bauherr schon Grundstückseigentümer ist, ist hier der Wert des Grundstücks einzutragen. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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