Hinterbliebenenrenten
Nach dem Tod der/s Versicherten erhalten ihre/seine Hinterbliebenen eine Rente, wenn die Wartezeit erfüllt ist. Unter Hinterbliebenen versteht man: die Witwe, den Witwer, die Waisen bis zum 18. Lebensjahr. Waisen, die älter als 18 Jahre sind, erhalten eine Hinterbliebenenrente nur unter besonderen Voraussetzungen, z. B. bei Schul- oder Berufsausbildung. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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