Individualversicherung
Auch Vertrags- oder Privatversicherung genannt; Zweig der Vorsorge, der alle Versicherungseinrichtungen umfasst, die nicht der Sozialversicherung zuzuordnen sind. Begriff zielt auf die individuelle Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes ab. Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Individualversicherung grundsätzlich marktwirtschaftlich organisiert: Die wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Kunden beruhen auf autonomen Entscheidungen. Einschränkungen der Autonomie ergeben sich aus der materiellen Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertragsgesetz. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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