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Inhaberklausel

Der Versicherungsschein (Police) ist grundsätzlich kein Wertpapier, sondern ein Schuldschein. Sofern die Police auf den Inhaber ausgestellt ist, ist sie ein Ausweispapier. Durch die einfache Inhaberklausel wird der Versicherer, der an den Inhaber der Police leistet, geschützt: Die Leistung befreit den Versicherer. Bei der qualifizierten Inhaberklausel darf der Versicherer den Inhaber auch als berechtigt ansehen, über die Ansprüche aus dem Vertrag zu verfügen. Der Schutz geht hier also noch weiter. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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