Insolvenzsicherungspflicht
Versorgungsanwartschaften und fällige Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen einer gesetzlichen Insolvenzsicherungspflicht. Arbeitnehmer mit unverfallbaren Anwartschaften und Rentner werden bei Insolvenz des Unternehmens gegenüber anderen Gläubigern privilegiert und dadurch vor einem insolvenzbedingten Verlust ihrer Versorgungsleistungen geschützt. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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