Kapitalanlagegesellschaft
Unternehmen, deren Geschäftsbereich darauf gerichtet ist, bei ihnen investiertes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem Grundsatz der Risikomischung in Form von Wertpapier-, Beteiligungs- oder Grundstücksondervermögen anzulegen. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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