Kapitalanlagen
Die Versicherer, insbesondere die Lebensversicherungsunternehmen, haben das zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen angesammelte Vermögen nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes sicher, rentabel und liquide anzulegen. Sie sind dabei zu einer angemessenen Mischung und Streuung der Anlagen verpflichtet. Die Anlage ist möglich in Darlehen (Schuldscheine, Hypotheken), Wertpapieren (Aktien, festverzinsliche Papiere, Investmentanteile), aber auch in Grundbesitz u. a.. Die Lebensversicherer erwirtschaften mit ihren Kapitalanlagen Erträge, die in die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer eingehen. Die Lebensversicherten sind am Überschuss der Unternehmen zu rund 98 Prozent beteiligt. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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