Start » Versicherungslexikon » Finanz- und Versicherungslexikon » Kapitaldeckungsverfahren

Kapitaldeckungsverfahren

Finanzierungsform der Assekuranz. Jeder Versicherungsnehmer spart die später fälligen Leistungen selbst an. Anders als beim Umlageverfahren der Sozialversicherung sorgt jede Generation über Kapitalbildung für sich selbst. Dies macht die Individualversicherung gegenüber demographischen Einflüssen unempfindlich, vor allem in der gemischten Kapitallebensversicherung, der privaten Rentenversicherung, der privaten Pflegeversicherung, der privaten Krankenversicherung und in der Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Bereits eingetretene Schäden sind nach dem Kapitaldeckungsverfahren nicht versicherbar. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

Im Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Finanzen und Versicherungen. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de