Karenzzeit
Einige Versicherer bieten bei ihrer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung die Vereinbarung einer Karenzzeit an. Sie kann ( i.d. Regel ) bis zu einer Dauer von 24 Monaten vereinbart werden.
Tritt der Versicherungsfall ein, so verzögert sich die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente um die Karenzzeit. Dieser Zeitraum kann zum Beispiel durch Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrückt werden. Die Beitragszahlung entfällt jedoch sofort.
Durch die Vereinbarung einer Karenzzeit reduzieren sich die Beiträge. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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