Körperschaftsteuerguthaben
Aktionäre erhalten beim Bezug von Dividenden eine Steuergutschrift über die abgezogene Körperschaftssteuer. Bei deutschen Investmentfonds mit deutschen Dividendenerträgen ist dies ähnlich. Dem Anleger wird dieses Steuerguthaben ebenfalls bescheinigt. Das Steuerguthaben beträgt 3/7 der im Fondsertrag enthaltenen inländischen Dividendenanteile. Das Steuerguthaben kann im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung geltend gemacht werden. Bei rechtzeitiger Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder eines Freistellungsauftrages Ausschüttung wird das Steuerguthaben sofort mit der Ausschüttung bzw. Thesaurierung gutgeschrieben. Auch dann sollte das Guthaben in der Anlage KSO angegeben werden, da sich der Solidaritätszuschlag nach der Einkommensteuer abzüglich der gezahlten oder vergüteten Körperschaftssteuer bemisst und die vergütete Körperschaftssteuer nur durch deren Angabe in der Anlage KSO berücksichtigt wird. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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