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Kostenquote

Auch Kostensatz genannt; Verhältnis der Betriebskosten zu den Beitragseinnahmen in Prozent; meist beschränkt auf das prozentuale Verhältnis der "Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb" zu den Beiträgen (nach Abzug der auf das abgegebene Rückversicherungsgeschäft entfallenen Anteile). [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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