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Leistungszusage

Eine Leistungszusage liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ab dem Eintritt des Versorgungsfalls eine bestimmte monatliche Leistung, z. B. einen prozentualen Anteil seines letzten Gehalts, verspricht. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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