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Maklergebühren

Wenn das Grundstück bzw. die Immobilie über einen Makler vermittelt wurde, erhält der Makler eine Vermittlungsprovision von mind. 3% des Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von z.Zt. 16%, so dass sich ein Pauschalbetrag von 3,48% (sofern nichts anderes vereinbart wurde) auf den Kaufpreis ergibt. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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