Notar- und Gerichtskosten für Grundschuldbestellung
Für die Beurkundung und Abwicklung der Grundschuld fallen Notarkosten und für die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt Gerichtskosten an. Die Notar- und Gerichtskosten können pauschal mit 0,5% des Grundschuldbetrages angesetzt werden. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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