Notar- und Gerichtskosten für Kaufpreis
Für die Beurkundung und Abwicklung des Grundstücks-, bzw. Immobilienkaufvertrages fallen Notarkosten und für die Eintragung der Auflassungsvormerkung und der Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt Gerichtskosten an. Die Notar- und Gerichtskosten können insgesamt mit pauschal 1,0% des Kaufpreises angesetzt werden. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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