Pensionskasse
DDie Pensionskasse ist eine eigenständige, unternehmensexterne Versorgungseinrichtung. Sie wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen und durch das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert. Das Versorgungskapital ist vom Vermögen des Unternehmens getrennt, ohne dass allerdings eine Pflicht zur gesetzlichen Insolvenzsicherung besteht. Die Pensionskasse gewährt einen Rechtsanspruch auf Leistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder für die Hinterbliebenen. In der Regel werden die Leistungen in Form von Renten gewährt. Innerhalb einer Pensionskasse stehen den Mitarbeitern verschiedene Wege zum Aufbau einer steuerlich geförderten Betriebsrente offen. Zum einen kann der Anspruch auf Entgeltumwandlung mit nachgelagerter Besteuerung realisiert werden; zum anderen kann die steuerliche Förderung im Rahmen einer betrieblichen Riester-Rente in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus bietet die Pensionskasse noch die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung der eingezahlten Beiträge, sofern der Versicherte die nachgelagerte Besteuerung in Höhe von 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschöpft hat. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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