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Pensionssicherungsverein

Sollte der Arbeitgeber wegen Insolvenz nicht mehr in der Lage sein, die von ihm zugesagten und geschuldeten Altersversorgungsleistungen zu zahlen, so sichert in diesem Fall der Pensions-Sicherungs-Verein die Ansprüche und Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgungsleistungen. Finanziert wird der Verein über Beiträge, die von den Arbeitgebern an ihn zu entrichten sind. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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