Pensionszusage
Bei der Pensionszusage handelt es sich um ein direktes Versorgungsversprechen des Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern. Die Erfüllung der Zusage garantiert das Unternehmen aus eigenen Mitteln. Um diese Leistungsverpflichtung später erbringen zu können, werden die Zahlungsverpflichtungen zumeist rückgedeckt. Für die Rückdeckung empfiehlt sich entweder eine Rückdeckungsversicherung oder eine Absicherung über Wertpapieranlagen. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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