Pflegerentenversicherung
Ist der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall so hilflos, dass er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden täglichen Verrichtungen auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist, so wird eine Pflegerente gezahlt, unabhängig davon, ob die Pflege im Heim oder zu Hause erfolgt. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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