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Rentenrechtliche Zeiten (GRV)

Die gesetzlichen Renten werden anhand der erreichten Versicherungszeiten (rentenrechtliche Zeiten) berechnet. Eine unmittelbare Auswirkung auf die Rentenhöhe haben die sogenannten Beitragszeiten (Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge aber auch z. B. Kindererziehungszeiten und Wehrdienstzeiten) und beitragsfreien Zeiten (z. B. Schulausbildung). Die Gruppe der Berücksichtigungszeiten haben dagegen nur indirekten Einfluss auf die Rentenhöhe und spielen eher eine Rolle bei der Erfüllung bestimmter Leistungsvoraussetzungen. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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