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Risikoversicherung

Die Risikoversicherung wird auch kurze Todesfallversicherung genannt und nur im Todesfall ausgezahlt. Sie dient vor allem der Absicherung finanzieller Verpflichtungen wie zum Beispiel Hypotheken- oder Ratenzahlungen. Kapital wird bei dieser Versicherungsform nicht gebildet. Man kann bei Abschluss dieser Versicherung bereits ein Umwandlungsrecht vereinbaren. Dann kann man später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Risikoversicherung in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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