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Rückdeckungsversicherung

Bei einer Rückdeckungsversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die von dem Unternehmen auf das Leben des Mitarbeiters - mit dessen Einverständnis - abgeschlossen wird. Das Unternehmen zahlt die Prämien und ist im Leistungsfall aus der Versicherung begünstigt. Zweck der Rückdeckungsversicherung ist die Abwälzung des Risikos aus einer betrieblichen Versorgungszusage auf die Versicherung. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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