Rücktrittsrecht
Dieses gilt, wenn dem Kunden bereits bei Antragstellung sowohl die Versicherungsbedingungen als auch alle weiteren vom Gesetz vorgesehenen Verbraucherinformationen überreicht worden sind (siehe Versicherungsantrag). Die Rücktrittserklärung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins an den Versicherer abzusenden. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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