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Schadenversicherung

Deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Es gilt das Bereicherungsverbot für den Anspruchsberechtigten. Im internationalen Sprachgebrauch oft Nicht-Personenversicherung genannt: Sachversicherungen (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasserversicherung u.a.) sowie Kraftfahrt-, Allgemeine Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Transport-, Kreditversicherung u.a. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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