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Schulausbildung

Die Schulausbildung zählt zu den beitragsfreien Zeiten. Hierunter versteht man alle Zeiten, in denen eine allgemeinbildende Schule, Fachschule und Hochschule nach Vollendung des 17. Lebensjahres besucht wurde. Ein erfolgreicher Abschluss der Schule ist für die Anerkennung nicht erforderlich. Bei der Rentenberechnung werden jedoch nur maximal 3 Jahre dieser Zeiten berücksichtigt. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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