Start » Versicherungslexikon » Finanz- und Versicherungslexikon » Selbstkontrahierungsverbot

Selbstkontrahierungsverbot

Das Selbstkontrahierungsverbot nach § 181 BGB untersagt das Insichgeschäft. Eine Person darf demnach mit sich selber bzw. im seinen Namen keine Rechtsgeschäfte mit sich selber schließen. Ausnahmen bzw. Befreiungen vom Selbstkontrahierungsverbot sind möglich. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

Im Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Finanzen und Versicherungen. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de