Sozialversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die meisten Arbeitnehmer Pflichtversicherung. Auch Selbständige, Freiberufler, Hausfrauen und von der Versicherungspflicht befreite Angestellte können ihr freiwillig angehören. Häufig ist sie die einzige Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung. Da die gesetzliche Rentenversicherung aber im allgemeinen nur eine Grundversorgung bietet, bleibt eine Versorgungslücke zwischen Rente und letztem verfügbaren Einkommen, die um so größer ist, je höher der Verdienst über dem Durchschnitt liegt. Mit einer Lebensversicherung kann diese Versorgungslücke maßgerecht geschlossen werden. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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