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Spezialfonds

Investmentfonds, die - im Gegensatz zu Publikumsfonds - nicht von jedermann erworben werden können, sondern aufgrund schriftlicher Vereinbarung mit der Kapitalanlagegesellschaft von höchstens 10 Anteilinhabern gehalten werden, die nicht natürliche Personen sind. Die Fondsanteile dürfen nur mit Zustimmung der Kapitalanlagegesellschaft (KAGG) von den Anteilinhabern übertragen werden. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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