Subsidiaritätsprinzip
Ursprünglich Begriff aus der katholischen Soziallehre, wonach im Staat auf der obersten Ebene nur das geregelt werden soll, was von der unteren Ebene nicht gewährleistet werden kann. Danach steht es dem Staat nicht zu, sich um Probleme zu kümmern, die von den Bürgern in Eigenverantwortung selbst gelöst werden können. Für die Absicherung individueller Risiken hat der einzelne selbst Sorge zu tragen. Das Kollektiv kommt hilfsweise da zum Zuge, wo der einzelne oder eine Gemeinschaft überfordert ist. Wesensmerkmal der Individualversicherung als eines auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung beruhenden Sicherungssystems. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
Im Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Finanzen und Versicherungen. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
