Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine mit einem eigenen Vermögen (Kassenvermögen) ausgestattete rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die von einem (Einzelkasse) oder mehreren Trägerunternehmen (Gruppenkasse) getragen wird und die den Zugehörigen der Trägerunternehmen und den Hinterbliebenen der Zugehörigen laufende und/oder einmalige Leistungen ohne Rechtsanspruch gewährt. In der Regel haben die Unterstützungskassen die Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder einer GmbH, in seltenen Fällen die Form einer Stiftung. Anders als die Pensionskasse ist die Unterstützungskasse nicht verpflichtet, ein versicherungsmathematisch errechnetes Deckungskapital auszuweisen und unterliegt auch nicht der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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