Start » Versicherungslexikon » Finanz- und Versicherungslexikon » Verbundene Leben

Verbundene Leben

Bei einer Lebensversicherung auf verbundene Leben sind zwei Personen gleichzeitig (in einem Vertrag) versichert. Solche Lebensversicherungen dienen der Alters- und gegenseitigen Todesfallvorsorge von Partnern, Teilhaber- und Kredittilgungsversicherung. Die Leistung wird entweder bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person oder bei gleichzeitigem Tod beider Personen fällig, jedoch nur einmal. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

Im Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Finanzen und Versicherungen. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de