Versicherungsaufsicht
Die Individualversicherung unterliegt in Deutschland seit 1901 einer umfassenden Staatsaufsicht. Vorrangige Aufgabe der Aufsicht ist es, die Belange der Versicherten zu wahren. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) in Berlin beaufsichtigt private Versicherungsunternehmen (Aktiengesellschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) mit Sitz in Deutschland und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen, die über die Grenzen eines Bundeslandes hinaus tätig sind. Wichtigste Aufgaben: Prüfung der Voraussetzungen für die Aufnahme des Geschäftsbetriebs, laufende rechtliche Beaufsichtigung der allgemeinen und finanziellen Geschäftstätigkeit, ordentliche und außerordentliche Prüfung von Unternehmen, nachträgliche Kontrolle der Versicherungsbedingungen, Bearbeitung von Beschwerden. Die laufende Aufsicht erstreckt sich auf Geschäftsplanänderungen, die Kontrolle der Rechnungslegung, der Kapitalanlagen und der Solvabilität, die Mitwirkung bei Bestandsübertragungen und Fusionen. Das deutsche Aufsichtssystem hat für die ständige Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu sorgen; es nimmt dadurch die Gläubigerinteressen der Versicherungsnehmer wahr. Dies erklärt, warum es jahrzehntelang keine Versicherungskonkurse gegeben hat. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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