Versicherungsendalter
Das Versicherungsendalter definiert das Alter der versicherten Person zum voraussichtlichen Fälligkeitstermin der Versicherung (z.B. Alter bei erstmaligem Bezug der Altersrente). In Abgrenzung zum Versicherungsendalter beschreibt das Prämienzahlungsendalter den Termin bzw. das Alter der versicherten Person bis zum Ende der Verpflichtung zur Prämienzahlung. Das Prämienzahlungsendalter kann somit unter dem Versicherungsendalter liegen. Für die Zeitspanne zwischen Prämienzahlungsendalter und Versicherungsendalter ruht der Versicherungsvertrag prämienfrei. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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