Versicherungssteuer
Ab dem 01.01.2007 gelten neue Sätze bei der Versicherungssteuer!
Versicherungsbeiträge zur Schaden- und Unfallversicherung unterliegen der Versicherungssteuer (mit Ausnahme der grenzüberschreitenden Warentransportversicherung seit 1. Juli 1995). Der Steuersatz erhöht sich ab dem 01.01.2007 auf 19 Prozent. Für Hagel-, Seeschiffskasko- und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr sind die Steuersätze niedriger. Lebens- und Krankenversicherungen sind vom Gesetzgeber wegen ihrer besonderen sozialen Bedeutung von der Versicherungssteuer ebenso ausgenommen wie die Beiträge zur Sozialversicherung.
Ab dem 01.01.2007 gelten folg. Sätze für die Versicherungssteuer:
- Feuerversicherung von 11,00 % auf 14,00 %
- Wohngebäudeversicherung mit Feuer von 14,75 % auf 17,75 %
- Hausratversicherung mit Feuer von 15 % auf 18 %
- Glas-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfall- und Solaranlagenversicherung von 16,00 % auf 19,00 %
- Seeschiffskaskoversicherungen von 2 % auf 3 %
- Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr von 3,2 % auf 3,8 %
Das Versicherungssteueraufkommen steht ausschließlich dem Bund zu. Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. Der Versicherer zieht die Versicherungssteuer für Rechnung des Versicherungsnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab. Dasselbe gilt grundsätzlich auch dann, wenn im Inland gelegene Risiken bei einem ausländischen Versicherer versichert werden. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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