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Versicherungssumme 1914

Als Versicherungssumme wird in der gleitenden Neuwertversicherung die Versicherungssumme 1914 vereinbart. Diese soll dem Versicherungswert 1914 entsprechen.Die Versicherungssumme 1914 ist Prämienberechnungsgrundlage. Bei der Prämienberechnung in der Gleitende Neuwertversicherung wird in einem ersten Schritt die sog. Prämie 1914 als Produkt aus der vereinbarten Versicherungssumme 1914 und dem vereinbarten Prämiensatz nach der Formel "Versicherungssumme 1914 x Prämiensatz = Prämie 1914" berechnet. Dieser Betrag ist noch nicht die Prämie, die der Versicherungsnehmer zu zahlen hat. Es handelt sich hierbei um einen Grundprämienbetrag, der mit dem Neuwertfaktor zu multiplizieren ist. Der sich daraus ergebenden Nettoprämie muss dann noch die gesetzliche Versicherungssteuer hinzugerechnet werden. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]

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