Versicherungsvermittler
Personen, die berechtigt sind, für andere Versicherungsverträge abzuschließen oder anzubahnen. Man unterscheidet zwischen Versicherungsvertretern, Angestellten im Außendienst und Versicherungsmaklern. Selbständige Versicherungsvertreter, ob haupt- oder nebenberuflich, stehen in Vertragsverhältnissen zu Versicherungsunternehmen, in denen u.a. Vollmachten und Provisionen (z. B. für Vermittlung, Betreuung, Inkasso) geregelt sind. Der Versicherungsmakler wird vom Versicherungsnehmer regelmäßig mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen beauftragt. Aufgrund des sog. Maklerauftrages nimmt er vor allem die Interessen der Versicherungsnehmer wahr. Er ist deren "Sachwalter". Die Vergütung für den Abschluss von Versicherungsverträgen erhält er in der Praxis allein vom Versicherungsunternehmen im Rahmen einer sog. Courtagevereinbarung. [Lexikon Stand: 31.12.2005 ]
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